Leistungen unseres Unternehmens
Katastervermessung
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden dürfen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind staatlich beliehene Freiberufler mit Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis (Vermessungsgesetz Berlin (VermGBln) §§ 2 und 3) für Tatbestände, die an Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden. Die Berufsausübung unterliegt der staatlichen Aufsicht, die in Berlin von der für das Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung III ausgeübt wird.
Berufsordnung für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
§ 1 ÖbVI-Berufsordnung (Abs.1)
Rechtsstellung, Berufsbezeichnung
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist als Vermessungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) ein Organ des Vermessungswesens im Land Berlin. Er übt einen freien Beruf aus, seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
§ 2 ÖbVI-Berufsordnung
Aufgaben
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur darf neben der Mitwirkung an der Erfüllung der in § 1 des VermGBln normierten öffentlichen Aufgaben auch andere Aufgaben auf allen Gebieten des Vermessungswesens wahrnehmen; er darf insbesondere beratend und gutachterlich tätig sein.
-
Grenzherstellungen
Der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen wird auf Antrag oder von Amts wegen in der Örtlichkeit ermittelt und angezeigt. Im Regelfall werden dabei vorgefundene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft und ggf. korrigiert, fehlende oder beschädigte Grenzmarken wieder hergestellt und bisher unvermarkte Grenzpunkte durch dauerhafte Grenzmarken gekennzeichnet.
Gem. § 919 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks vom Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt (zivilrechtlicher Anspruch).
-
Teilungsentwürfe
Ein Teilungsentwurf ist dann erforderlich, wenn ein Baugrundstück erst gebildet werden muss. Dies ist der Fall, wenn aus einem größeren Grundstück eine oder mehrere Teilflächen erworben oder veräußert werden sollen. Die Zerlegung wird entsprechend des Auftrages durchgeführt. Die bestehenden Grenzen werden hergestellt und die neuen Grenzen gebildet.
Nach der Abmarkung (z. B. einbringen von Grenzsteinen) der bestehenden und neuen Grenzen wird zu einem Grenztermin eingeladen. Vor Ort wird dann die Lage der alten und neuen Grenzen angezeigt und erklärt.
Ein Teilungsentwurf ist dann erforderlich, wenn ein Baugrundstück erst gebildet werden muss. Dies ist der Fall, wenn aus einem größeren Grundstück eine oder mehrere Teilflächen erworben oder veräußert werden sollen. Die Zerlegung wird entsprechend des Auftrages durchgeführt. Die bestehenden Grenzen werden hergestellt und die neuen Grenzen gebildet.
Nach der Abmarkung (z. B. einbringen von Grenzsteinen) der bestehenden und neuen Grenzen wird zu einem Grenztermin eingeladen. Vor Ort wird dann die Lage der alten und neuen Grenzen angezeigt und erklärt. -
Teilungen
Eine Zerlegung (Grundstücksteilung) ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere Teilflächen. Bei der Teilung wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.
Die Zerlegung wird von einem ÖbVI durchgeführt. Es werden die alten Grenzen wieder hergestellt und die neuen Grenzen eingebunden. In einem Grenztermin vor Ort werden die Lage der alten und neuen Grenzen angezeigt und erklärt.
Das Messergebnis wird dem Vermessungsamt eingereicht und dort in den amtlichen Nachweis übernommen. Vom Vermessungsamt erhalten Finanz- und Grundbuchamt über die neu entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht. Der Notar nimmt die Identitätserklärung vor und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
-
Lagepläne
Der Amtliche Lageplan ist ein wesentlicher Teil der Unterlagen für einen Bauantrag. Er stellt für das Baugrundstück und die unmittelbare Umgebung alle tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dar, die für die Baugenehmigung relevant sind. Die Situation mit vorhandenen Gebäuden, Straßen, Geländehöhen, Bäumen usw. wird durch eine aktuelle, örtliche Vermessung erfaßt.
-
Absteckungen
Die Grobabsteckung ist die Übertragung wichtiger Punkte und einer Höhenangaben für den Aushub der Baugrube. Die Punkte werden mit Farbe, Messmarke, Nagel oder Pflock gekennzeichnet.
Bei der Feinabsteckung werden nach dem Ausheben der Baugrube die Außenkanten des geplanten Bauwerkes nach Lage und nach Höhe exakt in die Baugrube übertragen. So gewährleisten wir Ihnen, dass das Bauvorhaben nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entspricht und somit die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden.
-
Kontrollvermessung
Die Kontrollvermessung ist ein vermessungstechnischer Nachweis gegenüber der Bauaufsicht, dass die Bebauung (Rohbau) der Lage und der Höhe nach den Vorgaben der Baugenehmigung entspricht.
-
Gebäudevermessung
Neue und baulich veränderte Gebäude sind für die Fortführung des Liegenschaftskatasters auf der Grundlage einer Vermessung und durch Auswertung der Vermessungsergebnisse zu erfassen. Die Unterlagen der örtlichen Messung sind dem zuständigen Vermessungsamt einzureichen.
Wesentliches Ziel der Gebäudevermessung ist es, das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke, auch hinsichtlich der Gebäude, aktuell zu halten. Nach dem Vermessungsgesetz sind Eigentümer verpflichtet, bei Veränderungen an der Baulichkeit an der Fortführung des Liegenschaftskatasters mit zuwirken.
Diese Pflicht der Gebäudevermessung unterliegt nicht der Verjährung.
Ingenieurvermessung
Wir bieten Ihnen auch im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von technischen Objekten und Bauwerken sowie im Gleis-, Wasser- und Straßenbau unsere komplette Vermessungsleistung an. Unser gut ausgebildetes und eingespieltes Team betreut Ihr Bauvorhaben von der ersten Planung bis zur Ausführung und Überwachung.
-
Gebäudeinnenaufmaße
Sie benötigen Grundrisszeichnungen, Längs- sowie Querschnitte von Ihrem Gebäude für Planungszwecke?
Da können wir Ihnen weiterhelfen.
Bei der Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sind Grundrisspläne eine wertvolle Unterstützung für Architekten und Bauingenieure. Auch bei der Berechnung von Miet- und Wohnflächen müssen Sie sich auf genaue Angabe verlassen können.
Wir übernehmen für Sie die Erfassung von komplexen Bauteilen für Ihre Planungsgrundlagen und liefern Pläne in digitaler und analoger Form.
Damit Sie Ihre Neuplanung problemlos einfügen können, konvertieren wir die Zeichnungen in Ihr gewünschtes Arbeitsformat.
Je nach Ihren geforderten Genauigkeiten erfassen wir die Daten auf verschiedenste Weise:- herkömmlich mit Messband
- Distanz-Laser-Entfernungsmesser
- Messung mittels Totalstation
- digitalisieren von PlänenZur detaillierten Planung können wir neben den Grundrissen auch Vertikalschnitte von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und Fassadenansichten erstellen.
Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, kontaktieren Sie uns -
Bauabsteckungen
Die Pläne sind gemacht und die Lage des Bauvorhabens darauf ersichtlich.
Aber wo sind diese Punkte in der Örtlichkeit? Wenn Sie diese Frage nicht eindeutig beantworten können, dann sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Bauabsteckung bildet die Schnittstelle zwischen Planung und Realisierung der Vorhaben und jeder Kubikmeter Erdreich, der entnommen werden muss, kostet Geld. Deshalb ist hier besondere Kompetenz mit dem Wissen um die notwendige Genauigkeit erforderlich.
Unser Erfahrungsschatz erstreckt sich von der Übertragung des Projekteintrages von Einfamilienhäusern, über Bauvermessungen für Schulen und Hallen bis hin zu Achsangaben für Straßen und Leitungen.
Wir führen für Sie Grobabsteckungen und Feinabsteckung durch und bringen in diesem Zusammenhang auch Höhenmarken an, damit die Erdarbeiten an der richtigen Stelle ausgeführt werden können.
Durch die Übertragung der Außenkanten des Bauwerkes nach Lage und Höhe auf sogenannte Schnürgerüste stellt sicher, dass das Gebäude genau nach den Planungsentwürfen errichtet wird und Zwangsbedingungen wie z. B. Grenzabstände genau eingehalten werden.Die Kosten für eine Bauabsteckung berechnen sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
-
Bestandspläne
Bestandspläne dokumentieren dauerhaft den Zustand eines Objektes und liefern somit ein "Abbild" der momentanen Situation eines bestimmten Gebietes.
Sie dienen meist dazu, ein fertiges Bauprojekt endgültig zu erfassen oder den Ist-Zustand für Planungszwecke darzustellen.
Je nach Zweck kann der Bestandsplan unterschiedliche Inhalte haben.- Naturbestand, enthält alle natürlichen Gegebenheiten (Gelände, Vegetation, Bäume) und allgemeine künstliche Anlagen (Straßen, Bauwerke usw.)
- Leitungsbestand, enthält Leitungen oder Kanäle und dazugehörige Objekte, Fließrichtung
- Grundlage, für thematisch strukturierte Pläne (Umweltschutz)
Bestandspläne sind aber auch Pläne von Häusern und Wohnungen die zum Zweck der Bestandserfassung nach örtlichem Aufmaß erstellt werden.
Am häufigsten wird der Bestandsplan als Grundlage für Planungen von Bauvorhaben benötigt.
In diesem Zusammenhang ist es für uns möglich digitale Geländemodelle (DGM) zu erstellen und Volumen zu berechnen.
Falls Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern zu Themen und Inhalten. -
Bauwerküberwachung / Beweissicherung
Bewegt es sich oder nicht?
Im Spagat zwischen Sicherheitsanforderungen und Kostenbewusstsein ist die Überwachung von Bauwerken, Trägerkonstruktionen oder Einzelbauteilen bzw. die Diagnose des Bauwerkzustandes ein probates Mittel, um Kosteneffizienz und gleichzeitig Sicherheit zu bieten.
Langzeit-Überwachung
Erfasst werden Parameter wie Verformungen, Setzungen und Dehnungen. Mit der Bauwerksüberwachung werden Veränderungen sofort erkannt, sodass frühzeitig gezielte Gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Man unterscheidet die Überwachung während Bautätigkeiten in unmittelbarer Nähe eines Bauwerks. Die Überwachung beschränkt sich in der Regel auf Setzungen und Verformungen sowie auf Erschütterungen. Zum zweiten wenn Bauwerke zunehmend älter werden, steigen im Gegensatz dazu die Anforderungen an deren Tragfähigkeit, sodass mit einer Bauwerksüberwachung und gezielten Massnahmen die Nutzungszeit ohne grossen Erneuerungsaufwand ausgedehnt werden kann.
vorsorgliche Überwachung
Vor Aufnahme von größeren Bautätigkeiten sollte der Ist-Zustand der umliegenden Gebäude festgehalten. Siehe Beweissicherung. Senkungen oder Neigungen von Bauwerken können dann mittels tachymetrischer Vermessungen erfasst.
Rissprotokoll
Vor Baubeginn werden im Rahmen einer vorsorglichen Beweissicherung an allen umliegenden Gebäuden die bestehenden Risse auf der Aussen- und/oder der Rauminnenseite erfasst. Die Risse werden vermessen, fotografiert und im Rissprotokoll beschrieben und dokumentiert.
Bewegt es sich oder nicht?
Im Spagat zwischen Sicherheitsanforderungen und Kostenbewusstsein ist die Überwachung von Bauwerken, Trägerkonstruktionen oder Einzelbauteilen bzw. die Diagnose des Bauwerkzustandes ein probates Mittel, um Kosteneffizienz und gleichzeitig Sicherheit zu bieten. -
DGM & Massenberechnung
Das Digitale Geländemodell (DGM) beschreibt die Geländeoberfläche durch dreidimensionale Koordinaten einer repräsentativen Menge von Bodenpunkten.
Oberflächenpunkte, wie z.B. Gebäude und Vegetation sind in diesem Modell nicht enthalten.
Die Massenberechnung ist erforderlich bei umfangreichen Tiefbaumaßnahmen im Straßen- und Landschaftsbau, bei Deich- und Flussbaumaßnahmen und beim Abschluss von Gruben und Kippen.
Durch tachymetrische Höhenbestimmung können vor und während der Bauphase die Volumen der verschiedenen entnommenen und eingebrachten Schichten bestimmt werden. Anschließend erstellen wir Ihnen daraus ein digitales Geländemodell.
Die Differenzen aus den verschiedenen Horizonten gegenüber dem "Urmodell" ergeben die Stärke und das Volumen der eingebrachten Massen.
Dies dient einerseits der Kontrolle des notwendigen Schichtenaufbaus und der Kostenberechnung für die eingebauten Volumen.
Die Ergebnisse der Massenberechnung werden durch uns tabellarisch protokolliert und Ihnen grafisch präsentiert.