Leistungen unseres Unternehmens 

Bär wappen Katastervermessung

Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden dürfen.


Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind staatlich beliehene Freiberufler mit Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis (Vermessungsgesetz Berlin (VermGBln) §§ 2 und 3) für Tatbestände, die an Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden. Die Berufsausübung unterliegt der staatlichen Aufsicht, die in Berlin von der für das Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung III ausgeübt wird.

Berufsordnung für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

§ 1 ÖbVI-Berufsordnung (Abs.1)

Rechtsstellung, Berufsbezeichnung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist als Vermessungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) ein Organ des Vermessungswesens im Land Berlin. Er übt einen freien Beruf aus, seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

§ 2 ÖbVI-Berufsordnung

Aufgaben

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur darf neben der Mitwirkung an der Erfüllung der in § 1 des VermGBln normierten öffentlichen Aufgaben auch andere Aufgaben auf allen Gebieten des Vermessungswesens wahrnehmen; er darf insbesondere beratend und gutachterlich tätig sein.

Ingenieurvermessung

Wir bieten Ihnen auch im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau von technischen Objekten und Bauwerken sowie im Gleis-, Wasser- und Straßenbau unsere komplette Vermessungsleistung an. Unser gut ausgebildetes und eingespieltes Team betreut Ihr Bauvorhaben von der ersten Planung bis zur Ausführung und Überwachung.